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AGB der JaBa24-Transporte


§ 1 Anwendungsbereich
JaBa24-Transporte haftet nach dem Umzugs-/Transportvertrag und dem Handelsgesetzbuch (HGB). Für Beförderungen von Umzugs-/Transportgut mit Bestimmungsort außerhalb Deutschlands finden dieselben Haftungsgrundsätze Anwendung. Dies gilt auch, wenn verschiedenartige Beförderungsmittel zum Einsatz kommen. Die folgenden Bedingungen gelten für sämtliche Verträge zur Beförderung von Umzugsgut, Transportgut sowie Verpackungsarbeiten.

§ 2 Leistung
JaBa24-Transporte führt unter Wahrung des Interesses des Absenders / Auftraggebers seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs / Transporteurs gegen Bezahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu bezahlen sind besondere, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsschluss erweitert wird.

§ 3 Beauftragen eines weiteren Frachtführers
JaBa24-Transporte kann einen weiteren Frachtführer mit der Durchführung des Umzuges beauftragen.

§ 4 Informationspflicht des Absenders/ Auftraggebers
Der Absender/Auftraggeber unterrichtet JaBa24-Transporte rechtzeitig vor Durchführung der Beförderung über alle wesentlichen, die Durchführung desVertrages beeinflussenden Faktoren. Hierzu zählen neben Art und Beschaffenheit, Gewicht, Menge sowie die einzuhaltenden Termine auch technische Anforderungen an das Fahrzeug und eventuell erforderliches Zubehör; Angaben zum Wert des Gutes macht der Absender/Auftraggeber dann, wenn dies für das zu stellende Fahrzeug/Zubehör von Bedeutung ist oder der Wert des Gutes mehr als erheblich ist.

§ 5 Kündigung des Vertrages
Die Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftform. Bei einer Kündigung ohne wichtigen Grund wird eine Rücktrittszahlung von 30% des veranschlagten Entgelts erhoben. Es wird der Gesamtbruttopreis in Rechnung gestellt. Ab 72 bis 24 Stunden vor dem Auftragstermin ist eine Kündigung des Auftrages zwar möglich, jedoch wird in diesem Fall 50% des Gesamtbruttopreises in Rechnung gestellt. Bei einer Kündigung ab oder unter 24 Stunden vor Auftragsbeginn wird 75% des Gesamtbruttopreises in Rechnung gestellt. Bei einem Auftrag auf Stundenbasis werden in diesen Fällen 8 Stunden berechnet.

§ 6 Fälligkeit des vereinbarten Entgeltes
Der Betrag ist nach dem Entladen fällig und in bar zu bezahlen. Es können aber auch gesonderte Zahlungsvereinbarungen getroffen werden. Bei bargeldloser Zahlung sind 50 % des vereinbarten Bruttopreises auf das Konto der JaBa24- Transporte zu überweisen, die restlichen 50% sind nach dem Entladen sofort fällig und ohne Abzüge zu zahlen. Bei Auslandstransporten ist der Rechnungsbetrag vor Beginn der Verladung fällig und in bar zu bezahlen. Barauslagen und die Kosten des Transportes sind grundsätzlich in Euro zu bezahlen. Fremde Währungen werden nicht akzeptiert. Auch hier können gesonderte Zahlungsvereinbarungen getroffen werden. Kommt der Absender/Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nicht nach, ist JaBa24-Transporte berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nachBeginn der Beförderung auf Kosten des Auftraggebers einzulagern, gemäß § 419 HGB. Sollte der Absender/Auftraggeber einen Anspruch auf eine Umzugskostenerstattung durch eine dritte Partei haben, (Jobcentern, Arbeitgeber usw.) ist er dazu verpflichtet, die entsprechende Stelle dazu aufzufordern die jeweils fällige Umzugsvergütung abzgl. evtl. geleisteter Anzahlung direkt an JaBa24 auszuzahlen oder zu überweisen. JaBa24-Transporte kann bis zu drei Tage vor dem Umzugstermin von dem Vertrag zurück treten, wenn ihm bis zu diesem Zeitpunkt keine gültige Kostenübernahmezusicherung seitens der Behörden oder des Arbeitgebers vorliegt.

§ 7 Übergabe des Gutes
Das Transportgut wird JaBa24-Transporte unverpackt übergeben. Bei bereits verpackten Gütern können Schäden nur geltend gemacht werden, wenn auch die Verpackung beschädigt ist, und dies noch vor dem Entpacken der Firma JaBa24- Transporte angezeigt wird.

§ 8 Verzug, Aufrechnung
Zahlungsverzug tritt ein, ohne dass es einer Mahnung oder sonstigen Voraussetzung bedarf, spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung, sofern der Verzug nicht nach Gesetz vorher eingetreten ist. JaBa24- Transporte darf im Falle des Verzuges mindestens Zinsen in Höhe von 5% über dem zum Zeitpunkt des Eintritts des Verzuges geltenden Basissatz der EZB verlangen. Fällt dieser Leitzins fort, tritt an Stelle des Diskontsatzes der Deutschen Bundesbank der entsprechende Ersatzleitzins. Mit Ansprüchen aus dem Beförderungsvertrag, und damit zusammenhängenden Forderungen aus unerlaubter Handlung und aus ungerechtfertigter Bereicherung darf nur mit fälligen, dem Grunde und der Höhe nach unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.

§ 9 Haftungsgrundsätze
JaBa24-Transporte haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist entsteht (Obhutshaftung). JaBa24-Transporte übernimmt keinerlei Haftung für bereits beschädigte Gegenstände, Möbel, oder Elektrogeräte. Selbst dann nicht wenn es sich um versteckte Schäden handelt. Wird der Umzug/Transport ganz oder teilweise durch einen Dritten ausgeführt (ausführender Spediteur), so haftet dieser für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist während der durch ihn ausgeführten Beförderung entsteht, in gleicher Weise wie JaBa24- Transporte. Der ausführende Spediteur kann alle Einwendungen geltend machen, die JaBa24-Transporte aus dem Frachtvertrag zustehen.

§ 10 Haftungshöchstbetrag
Die Haftung der Firma JaBa24-Transporte wird auf 620,00 € je Kubikmeter Laderaum beschränkt, § 451e HGB bei Umzugsgut. Für alle anderen Güter gilt § 431 HGB. Der Absender/Auftraggeber kann eine weitergehende Haftung vereinbaren. In diesem Fall schließt JaBa24-Transporte eine gesonderte Versicherung für diesen ab. Die hierdurch entstehenden Versicherungsprämien trägt der Absender. Wegen Überschreitung der Lieferfrist ist die Haftung von JaBa24-Transporte auf den dreifachen Betrag der Fracht begrenzt. Haftet JaBa24- Transporte wegen der Verletzung einer mit der Ausführung des Umzugs/Transportes zusammenhängenden vertraglichen Pflicht für Schäden, die nicht durch Verlust oder Beschädigung des Gutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen, und handelt es sich um andere Schäden als Sach- und Personenschäden, so ist in diesem Fall die Haftung auf das dreifache des Betrages begrenzt, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre.

§11 Haftungsausschlüsse
Keine Haftung besteht, wenn der Verlust oder die Beschädigung auf folgende Gefahren zurück zu führen ist: - Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden; - ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender/Auftraggeber; - Kartons, die durch den Kunden selber verpackt wurden und nicht durch denMöbelspediteur. - Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Absender/Auftraggeber; - Beförderung von nicht vom Frachtführer verpacktem Gut in Behältern; - Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe und Gewicht denRaumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Frachtführer den Absender/Auftraggeber auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf der Durchführung der Leistung bestanden hat. - Beförderung lebender Tiere oder Pflanzen; - natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, der zufolge es besondersleicht zu Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, innerer Verderb oder Auslaufen, erleidet. Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles aus einer der vorgenannten Gefahren entstehen konnte, so wird vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Weiterhin dürfen Bilder und Bilderrahmen jeglicher Art nicht in Kartons verpackt werden. Zerbrechliches Transportgut muss auf der Verpackung gut sichtbar gekennzeichnet sein. Für evtl. Schäden wird sonst keine Haftung übernommen. Der Möbelspediteur ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfristen auf Umstände beruht, die der Möbelspediteur auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte (unabwendbares Ereignis).

§12 Außervertragliche Haftung
Hat JaBa24-Transporte Schadensersatz wegen Verlust zu leisten, so ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung zu ersetzen. Bei Beschädigung des Gutes ist der Unterschied zwischen dem Wert des unbeschädigten Gutes und dem Wert des beschädigten Gutes zu ersetzen. Dabei kommt es auf Ort und Zeitpunkt der Übernahme des Gutes zur Beförderung an. Der Wert des Gutes bestimmt sich in der Regel nach dem Marktpreis. Zusätzlich sind die Kosten der Schadensfeststellung zu ersetzen.

§ 13 Wertersatz
Hat JaBa24-Transporte Schadensersatz wegen Verlust zu leisten, so ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung zu ersetzen. Bei Beschädigung des Gutes ist der Unterschied zwischen dem Wert des unbeschädigten Gutes und dem Wert des beschädigten Gutes zu ersetzen. Dabei kommt es auf Ort und Zeitpunkt der Übernahme des Gutes zur Beförderung an. Der Wert des Gutes bestimmt sich in der Regel nach dem Marktpreis. Zusätzlich sind die Kosten der Schadensfeststellung zu ersetzen.

§ 14 Schadensanzeige
Das Gut muss bei Ablieferung durch den Absender/Auftraggeber auf äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste untersucht werde. Beschädigungen müssen auf einem Schadensprotokoll spezifiziert festgehalten werden. Die Ansprüche wegen des Verlustes oder der Beschädigung des Gutes erlöschen, wenn der Schaden äußerlich erkennbar war und jaBa24-Transporte nicht spätestens am Tag nach Ablieferung des Gutes angezeigt wurde; wenn der Schaden nicht äußerlich erkennbar war und JaBa24-Transporte nicht innerhalb von 7 Tagen nach der Ablieferung angezeigt wurde, § 438 HGB (Umzügen 14 Tage nach Ablieferung, § 451 f HGB). Der Schaden muss spezifiziert angezeigt werden, pauschale Schadensanzeigen sind nicht ausreichend. Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfristen erlöschen, wenn der Empfänger dem jaBa24-Transporte die Überschreitung nicht innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung anzeigt. Wird die Anzeige nach Ablieferung erstattet, muss sie, um den Anspruchsverlust zu verhindern, in jedem Fall in schriftlicher Form und innerhalb der vorgesehenen Frist erfolgen. Die Übermittlung der Schadensanzeige kann auch mit Hilfe einer telekommunikativen Einrichtung erfolgen. Einer Unterschrift bedarf es nicht, wenn der Aussteller in anderer Weise erkennbar ist.

§ 15 Pfandrecht
JaBa24 Transporte hat wegen aller durch den Vertrag begründeten Forderungen ein Pfandrecht am Gut. Er kann die Herausgabe verweigern, solange das vereinbarte Entgelt noch nicht geleistet wurde. Trinkgelder können nicht verrechnet werden.

§ 16 Mündliche Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden, Absprachen, Zusagen bedürfen der Schriftform.

§ 17 Erfüllungsort
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird soweit gesetzlich zulässig der Sitz der Fa. JaBa24-Transporte vereinbart.

§ 18 Salvatorische Klausel
Bei Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen. Die Vertragsparteien sind in diesem Falle verpflichtet, bezüglich der unwirksamen Teile Regelungen zu treffen, die dem wirtschaftlichgewollten Ergebnis am nächsten kommen.

Wir sind 24 Stunden und 7 Tage die Woche erreichbar und gern für Sie da.

Jaba24 Transporte
Niebuhrstr. 66, 10629 Berlin
030 52681540
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